VBE aktuell 012/18: Dienstanweisung zur Datenverarbeitung
Am gestrigen Tage hat im MSB ein Gespräch stattgefunden. Staatssekretär Richter hatte die Gewerkschaften und Verbände eingeladen, um über die Dienstanweisung zur Datenverarbeitung zu sprechen. Das MSB hat festgestellt, dass die Dienstanweisung keine neuen rechtlichen Grundlagen beinhaltet, sondern nur eine Ausführung geltender Datenschutzrichtlinien ist. Nichtsdestotrotz erkennt das MSB Handlungsbedarf an, da die Veröffentlichung der überarbeiteten Dienstanweisung zur Verarbeitung personenbezogener Daten in der Schullandschaft hohe Wogen geschlagen hat.
Das MSB bot an mit einer Schulmail, die folgende Inhalte haben soll, die Wogen zu glätten:
- eine bessere Kommunikation der Dienstanweisung inklusive weiterer Hilfestellungen und Erläuterungen durch das MSB.
- Alte Genehmigungen behalten ihre Gültigkeit. In diesen Fällen besteht kein neuer Handlungsdruck, es muss kein neuer Antrag gestellt werden.
- Die Dienstanweisung versteht sich in ihrer Ausführlichkeit als Hilfestellung. Die Haftungssorge wurde relativiert. Die in Teil B aufgeführten Maßnahmen zur Datensicherheit sind i.d.R. Bestandteile des privaten Schutzes vor Viren und unbefugten Zugriffen.
- Die Dienstanweisung und der Genehmigungsvordruck werden im Zuge der Anpassung des Datenschutzes an die EU Grundverordnung überprüft.
In dem Gespräch wurde von Seiten des VBE noch einmal deutlich die Forderung nach Unterstützung und vor allem die Bereitstellung von dienstlichen Endgeräten unterstrichen. Das MSB sieht die Landesregierung in dieser Frage in der Pflicht und wird dazu auch mit den kommunalen Trägern sprechen, um den Support der dienstlichen Endgeräte durch den Schulträger zu sichern.
Am Rande des Gesprächs wiurde mitgeteilt, dass der Start von LOGINEO noch offen sei.
Der VBE erneuert seine Forderungen:
- Lehrkräfte benötigen dringend Dienstgeräte, um datenschutzkonform arbeiten zu können.
- Die unterstützende Nutzung privater Endgeräte muss über ein pragmatisches datenschutzkonformes Verfahren erlaubt werden. Eine allgemeine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung des Datenschutzes sollte ausreichen.
- LOGINEO muss als datenschutzkonforme Arbeitsplattform endlich fertig gestellt werden.