Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase: Veränderungen bei den Arbeitsbedingungen?

22.03.2018

Es gibt mittlerweile konkretere Anzeichen, dass die Landesregierung Veränderungen bei den Arbeitsbedingungen plant. 

Der VBE NRW hat Frau Ministerin Gebauer mit heutigem Datum dazu wie folgt angeschrieben.

Sehr geehrte Frau Ministerin,

im Zusammenhang mit der - ausgesprochen erfreulichen und vom VBE stets eingeforderten - Stellenausweitung von derzeit 593 auf 1.193 Stellen herrscht aktuell eine enorm große Verunsicherung bei den Sozialpädagogischen Fachkräften in der Schuleingangsphase.

Es erreichen uns zahlreiche Anfragen von Kolleginnen und Kollegen und von Schulen zur zukünftigen Ausgestaltung des Arbeitsfeldes und zur Arbeitszeitgestaltung. Unter „www.andreas.nrw.de/ Rechtsgrundlagen/Einstellung von sozialpädagogischen Fachkräften in der Schuleingangsphase“ fehlt derzeit der Hinweis auf die Analogie zur Pflichtstundenregelung der Lehrkräfte in der Primarstufe.

Bei der Schließung der Schulkindergärten im Jahr 2005 wurde unseren sozialpädagogischen Kolleginnen und Kollegen aufgrund ihres spezifischen Tätigkeitsprofils die Beibehaltung der Arbeitszeitregelung (Analogie zur Pflichtstundenregelung der Lehrkräfte) zugesichert. Auch der Erlass von 2009 und der Handlungsrahmen zu § 4 AOGS tragen dem Rechnung.

Es ist für uns unabdingbar, dass die sozialpädagogische Unterstützung am Schulanfang ein tragfähiges Fundament behält. Die präventive Förderung muss mit Blick auf eine immer jünger und heterogener gewordene Schülerschaft und zunehmenden Herausforderungen (Inklusion, Integration zugewanderter Schülerinnen und Schüler) so gestaltet werden, dass sozialpädagogische Expertise im Rahmen multiprofessioneller Zusammenarbeit wirksam werden kann und die Anschlussfähigkeit von Bildungsprozessen gewährleistet ist. Eine effektive Unterstützung ist nur gewährleistet, wenn Sozialpädagogische Fachkräfte ihre spezifischen Kompetenzen und Methoden einbringen können. Dabei ist eine entsprechende Vor- und Nachbereitung der konkreten Förderarbeit genauso wichtig wie die multiprofessionelle Verantwortung für Bildungsprozesse (kooperative Gestaltung von Förderplänen u.v.m.).
Sozialpädagogische Fachkräfte sind keine Assistenten, „Helfenden Hände“ oder Hilfslehrkräfte. Im Gegenteil: Soziale Arbeit ist eine eigenständige Profession, die eine entsprechende Wertschätzung und geeignete Arbeitsbedingungen verdient. Es ist dringend notwendig, dass die Stellenausweitung für die Schuleingangsphase genutzt wird, um die Einsatzstrukturen der Sozialpädagogischen Kolleginnen und Kollegen zu schärfen sowie verlässliche Kooperationsstrukturen und gemeinsame Verantwortlichkeiten zu etablieren. Nur so wird es gelingen, den wachsenden Herausforderungen am Schulanfang zu begegnen und die Weichen für einen erfolgreichen Schulstart für alle Kinder richtig zu stellen.

Auch angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels erwartet der VBE, dass die im Erlass von 2009 festgeschriebenen Rahmenbedingungen erhalten bleiben und bittet schnellstmöglich um eine entsprechende Klarstellung.

Mit besten Grüßen
Stefan Behlau
Vorsitzender

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